Metallarbeitgeber kritisieren geplante Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen

Markus Fink „Firmen sind schon von sich aus motiviert, Menschen mit Behinderungen einzustellen, nicht zuletzt aufgrund des wachsenden Arbeitskräftemangels“

Erstellt am: 12.01.2023

VILLINGEN-SCHWENNINGEN – Die Metallarbeitgeber in der Region Schwarzwald-Hegau kritisieren die von der Bundesregierung geplante Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen. „Angesichts des wachsenden Arbeits- und Fachkräftemangels sind die Unternehmen schon von sich aus motiviert, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Dafür bedarf es keiner Androhung von hohen Strafzahlungen“, sagte Geschäftsführer der Bezirksgruppe Schwarzwald-Hegau des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, Markus Fink, am Mittwoch in Villingen-Schwenningen „Zudem wäre eine entsprechende Abgabe auch rechtswidrig, weil sie von den Firmen Unmögliches verlangt.“

Bild: Foto Markus Fink , Geschäftsführer der Bezirksgruppe Schwarzwald-Hegau
Bildquelle: Südwestmetall
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Allein schon rechnerisch sei es für die Unternehmen nicht möglich, eine ausreichende Anzahl schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen, sagte Fink: „Fast 80 Prozent der Unternehmen, die die Ausgleichsabgabe zahlen müssen, nennen als Grund eine zu geringe Zahl an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern mit Schwerbehinderungen.“ Laut den aktuellsten Daten der Bundesagentur für Arbeit waren im Jahr 2020 gut 1,1 Millionen Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt. Den verbliebenen rund 297.000 unbesetzten Pflichtarbeitsplätzen standen aber nur etwa 170.000 arbeitslose schwerbehinderte Menschen gegenüber.

„Grundsätzlich sollte deshalb gelten, dass Unternehmen, denen es trotz ernsthafter Bemühungen mit Unterstützung der Arbeitsagentur nicht gelingt, einen Menschen mit Behinderungen einzustellen, von der Zahlungspflicht befreit werden können“, forderte der Bezirksgruppen-Geschäftsführer.

Für die Betriebe sei es nur schwer möglich, gezielt Menschen mit Schwerbehinderung zu rekrutieren, machte Fink deutlich: „Die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft ist in einem Vorstellungsgespräch grundsätzlich unzulässig. Das führt dazu, dass Menschen mit Schwerbehinderung unter den Jobsuchenden vielfach gar nicht erkannt werden. Viele Behinderungen sind nämlich nicht ohne weiteres ersichtlich.“ Wie viele Menschen mit Behinderungen tatsächlich in Ausbildung und Beschäftigung seien, wisse daher auch niemand genau. „Die tatsächlichen Zahlen könnten eventuell deutlich höher liegen. Somit werden auch Unternehmen zur Zahlung der Abgabe herangezogen, die unentdeckt Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen“, sagte er.

Kleinere Betriebe seien bei der Integration von Schwerbehinderten besonders herausgefordert. Denn die Betriebsabläufe könnten hier nicht so einfach angepasst werden und ihr finanzieller Spielraum sei insgesamt geringer, erläuterte der Bezirksgruppen- Geschäftsführer: „Daher ist es auch falsch, zu glauben, dass wir durch mehr Zwangsabgaben zu einer noch höheren Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten kommen. Anstatt die Unternehmen zu drangsalieren, sollte der Staat die Betriebe bei der Beschäftigung von Behinderten lieber mehr unterstützen.“

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