Metallarbeitgeber fordern Arbeitszeiten, die zur modernen Lebens- und Arbeitswelt passen

Fink: „Es geht darum, Arbeitszeit flexibler verteilen zu können – und nicht darum, länger zu arbeiten“

Erstellt am: 09.05.2023

Die Metallarbeitgeber in der Region sehen die geltenden Arbeitszeitregelungen als ungeeignet an für eine von zunehmender Flexibilität geprägte Arbeitswelt. „Das Arbeitszeitgesetz bevormundet die Beschäftigten zu stark in der Frage, wie sie ihre Arbeitszeit verteilen können, und es engt auch die Betriebe unnötig ein“, sagte der Geschäftsführer der Bezirksgruppe Schwarzwald-Hegau des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, Markus Fink, am Freitag in Villingen-Schwenningen. „Das Gesetz sollte daher dringend reformiert und an die moderne Lebens- und Arbeitswelt angepasst werden. Das wünschen sich immer mehr Arbeitnehmer, vor allem die jüngeren. Aber auch den Unternehmen würde es helfen, ihre betrieblichen Abläufe besser zu organisieren.“

Bild: Foto Markus Fink, Geschäftsführer der Bezirksgruppe Schwarzwald-Hegau
Bildquelle: Südwestmetall
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Insbesondere die Begrenzung der maximalen Arbeitszeit auf zehn Stunden pro Tag hält Fink für eine Überregulierung, die nicht mehr in die Zeit passt: „Es geht natürlich nicht darum, jeden Tag länger als zehn Stunden zu arbeiten. Aber Arbeitnehmer, die z.B. ein Projekt dringend abschließen oder einfach mal etwas länger arbeiten wollen, um am nächsten Tag einen halben oder gar ganzen Tag freinehmen zu können, sollten dies auch tun dürfen.“

Auch betriebliche Situationen machten es hin und wieder erforderlich, tageweise länger zu arbeiten, erläuterte der der Bezirksgruppen-Geschäftsführer: „In einem global agierenden Unternehmen etwa muss kurzfristig abends um acht Uhr ein Meeting mit den Kollegen in den USA angesetzt werden. Ein Mitarbeiter, der morgens um acht Uhr schon im Büro war, darf dann daran eigentlich nicht mehr teilnehmen. Das ist ziemlich aus der Zeit gefallen.“

Fink schlägt daher vor, die tägliche Obergrenze ersatzlos aus dem Gesetz zu streichen: „Die EU-Arbeitszeitrichtlinie kennt ja auch nur eine Höchstgrenze für die wöchentliche Arbeitszeit – was in manchen anderen Ländern so genutzt wird. Der deutsche Gesetzgeber sollte diesen Spielraum ebenfalls nutzen.“ Die Gefahr, dass dadurch die Arbeitszeiten der Beschäftigten ausufern, sieht der Bezirksgruppen- Geschäftsführer nicht: „Die EU-Regelungen setzen klare Grenzen zum Schutz der Beschäftigten. Hinzu kommt, dass die allermeisten Arbeitnehmer in ihren Arbeits- und Tarifverträgen noch einmal deutlich kürzere Arbeitszeiten vereinbart haben.“

Das Bundesarbeitsministerium hat gerade einen Entwurf vorgelegt, wie die Erfassung der Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetz geregelt werden kann. Fink sieht daher jetzt die Chance für eine umfassendere Modernisierung: „Wenn man schon die Hand an das Gesetz legt, dann bitte doch gleich richtig.“ Die Vorschläge von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur Arbeitszeiterfassung hält er dabei übrigens für zu eng gefasst: „Die Entscheidung, wie und wann die Arbeitszeit aufgezeichnet werden soll, kann man den Betrieben frei überlassen.“ Bei einer gesetzlichen Regelung gehe es immer darum, den Unternehmen praxisnahe, unbürokratische Lösungen zu ermöglichen. „Das bedeutet eben auch, dass man etwas gar nicht regeln sollte, wenn es nicht zwingend sein muss. Da sehe ich noch Verbesserungsmöglichkeiten in dem Entwurf des Ministeriums“, sagte der Arbeitgebervertreter.

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